Rechtliche Lage zur sprachlichen Barrierefreiheit

Bereits seit März 2014 sollen alle Behörden des Bundes gemäß BITV 2.0 (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung 2.0) auf ihren Internetseiten Informationen in Leichter Sprache anbieten. Ein Gesetzentwurf vom 13.01.2016 fordert, dass ab Januar 2018 Einrichtungen und Behörden des Bundes  schriftliche Mitteilungen, Internetseiten und Informationsbroschüren in Leichter Sprache anbieten sollen. Bescheide sollen in Leichter Sprache erstellt werden, wenn dies verlangt wird. Weitere Informationen finden Sie hier.