AGB – Bettina Mikhail
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Bettina Mikhail
Nach Empfehlungen des Bundesverbands der Übersetzer und Dolmetscher e.V. (BDÜ)
1. Anwendungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Bettina Mikhail und dem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für Bettina Mikhail nur verbindlich, wenn sie diese schriftlich anerkannt hat.
(3) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen von Bettina Mikhail, auch für Folgeaufträge des Auftraggebers.
(4) Der Vertrag kommt mit Auftragserteilung bzw. Bestätigung des Angebots zustande.
2. Angebot
(1) Der Auftraggeber teilt Bettina Mikhail den Verwendungszweck der gewünschten Leistung mit.
(2) Der Auftraggeber kann einen zu übersetzenden Text von vornherein für den Auftrag freigeben oder sich vorher ein Angebot über die Kosten erstellen lassen. Ist eine Übersetzung gewünscht, ist dafür der komplette zu übersetzende Text einzureichen.
(3) Sofern nicht anders lautend schriftlich vereinbart, gelten die Preise des erstellten Angebots.
(4) Der im Angebot geschätzte Gesamtwert der Leistung(en) ist unverbindlich. Der Endpreis kann erst nach vollständiger Bearbeitung angegeben werden. Preisverschiebungen gegenüber dem Angebot sind möglich. Der Auftraggeber wird unverzüglich benachrichtigt, sobald sich abzeichnet, dass die tatsächlichen Kosten aufgrund der Umstände vom Angebot erheblich abweichen.
(5) Das Angebot kann bereits Projektpläne und Konzeptideen beinhalten, die Eigentum von Bettina Mikhail bleiben und ohne Beauftragung nicht weiter verwendet werden dürfen.
3. Mitwirkung und Beauftragung Dritter
(1) Bettina Mikhail ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Dritte hinzuzuziehen.
(2) Insbesondere ist Bettina Mikhail berechtigt, den Text von einer oder mehreren weiteren Personen prüfen zu lassen (z.B. Lektorat/4-Augen-Prinzip, Fachlektorat, Prüfung durch eine Prüfgruppe). Eine solche Prüfung wird von der-/denjenigen Person/en separat in Rechnung gestellt.
(3) Mit Erteilung des Auftrags bevollmächtigt der Auftraggeber Bettina Mikhail in Absprache mit ihr, in seinem Namen Dritte mit im Angebot beschriebenen Leistungen, die zur Erfüllung des vereinbarten Auftrags notwendig sind, zu beauftragen. Die beauftragten Dritten stellen ihre Leistungen dem Auftraggeber separat in Rechnung.
(4) Bettina Mikhail haftet nicht für das Verschulden Dritter.
4. Leistungen
(1) Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Leistung.
(2) Bettina Mikhail erbringt i.d.R. folgende Leistungen:
- Übersetzung von Texten aus der deutschen Standardsprache in Leichte Sprache
- Verfassen von Texten in Leichter Sprache
- Lektorat von Texten in Leichter Sprache
- Übersetzung von Texten aus der deutschen Standardsprache in Einfache Sprache
- Verfassen von Texten in Einfacher Sprache
- Lektorat von Texten in Einfacher Sprache.
(3) Der Auftraggeber kann Bettina Mikhail zusätzlich mit der Anfertigung einer Terminologieliste („Schwere Wörter“) beauftragen, die in Form eines „Wörterbuchs“ dem übersetzten Text beigefügt wird. Die Terminologieliste bleibt geistiges Eigentum von Bettina Mikhail, wird gesondert berechnet und die Nutzungsrechte gesondert vereinbart.
5. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
(1) Es obliegt dem Auftraggeber, auf die Wahrung der Rechte Dritter zu achten. Der Auftraggeber versichert, dass er berechtigt ist, das Originalwerk von Bettina Mikhail übersetzen zu lassen. Verweigert der Originalautor die Genehmigung der Übersetzung, hat der Auftraggeber Bettina Mikhail gleichwohl das Honorar für eine bereits angefertigte Übersetzung zu zahlen. Von Ansprüchen Dritter stellt der Auftraggeber Bettina Mikhail frei.
(2) Der Auftraggeber erklärt sich bereit, auf Anfrage kompetente Ansprechpartner zu nennen und/oder Hintergrundinformationen zum Ausgangstext/-material, sofern vorhanden, zur Verfügung zu stellen. Die Angabe des Auftraggebers, dass Bettina Mikhail entsprechende Informationen im Internet finden kann, ist als Empfehlung des Auftraggebers aufzufassen, nicht aber als eine Bereitstellung. Dementsprechend ist Bettina Mikhail berechtigt, dem Auftraggeber zusätzlich den Aufwand für Recherchen in Rechnung zu stellen, die sich aus dem spezifischen Fachgebiet bzw. Spezialisierungsgrad des Ausgangstextes ergeben.
(3) Ist ein Text für den Druck und/oder eine Veröffentlichung im Internet bestimmt, muss eine Druckfreigabe bzw. eine Freigabe für das Internet durch Bettina Mikhail erfolgen.
6. Lieferung
(1) Bettina Mikhail wird sich bemühen, die Terminwünsche des Auftraggebers zu erfüllen. Kann die Lieferzeit wegen höherer Gewalt oder aus anderen Gründen, die von Bettina Mikhail nicht zu vertreten sind (z.B. Ausfall der Energieversorgung, plötzliche Erkrankung, Ausfall wesentlicher Kommunikationsmittel) nicht eingehalten werden, ist Bettina Mikhail berechtigt, vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu verlangen oder vom Auftrag zurückzutreten.
(2) Vereinbart der Auftraggeber die Zustellung eines anderweitig als „vertraulich“ eingestuften Textes per E-Mail, so erfolgt diese auf dessen volles und alleiniges Risiko. Bettina Mikhail haftet nicht, wenn eine von ihr per E-Mail zugestellte Datei auf dem Versandweg irgendeinen Schaden nimmt, kopiert oder fehlgeleitet wird.
7. Nachbesserung und Abnahme
(1) Der Auftraggeber prüft bei Empfang das Werk (Abnahme). Einwendungen oder Mängel müssen unverzüglich angezeigt werden (spätestens 10 Werktage nach der Lieferung), andernfalls gilt der Text als abgenommen.
(2) Bei Mängeln hat Bettina Mikhail die Möglichkeit zur Nachbesserung. Mängel müssen vom Auftraggeber schriftlich unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden.
8. Haftung
(1) Der Zieltext wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig, gewissenhaft und nach bestem Wissen und Gewissen erstellt.
(2) Ein Text in Leichter/Einfacher Sprache ist ein Zusatzangebot zum Originaltext und dient lediglich der Information. Der rechtsgültige Text ist der Originaltext. Der Text in Leichter/Einfacher Sprache ist rechtsunwirksam (Haftungsausschluss).
(3) Haftung für Übersetzungsmängel wird nur bei eigener grober Fahrlässigkeit und bei vorsätzlich herbeigeführten Mängeln und Schäden, nicht jedoch bei leichter Fahrlässigkeit übernommen. Nicht als grobe Fahrlässigkeit sind Schäden einzustufen, die durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch Viren verursacht werden. Bettina Mikhail trifft durch Anti-Virus-Software hiergegen Vorkehrungen.
(4) Wenn von Bettina Mikhail gelieferte Texte nachträglich durch Dritte bearbeitet und/oder geändert werden, haftet Bettina Mikhail nicht mehr.
(5) Der Anspruch des Auftraggebers gegen Bettina Mikhail auf Ersatz eines nach Nr. 8 (3) verursachten Schadens wird auf 5000 EUR begrenzt.
(6) Bettina Mikhail haftet nicht für das Verschulden Dritter.
(7) Bettina Mikhail haftet nicht für die Inhalte der vom Auftraggeber gelieferten Ausgangsmaterialien.
9. Vergütung
(1) Das Honorar wird fällig, wenn das vereinbarte Werk abgeliefert wird. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Abschluss eines Auftrages zusammen mit der Auslieferung. Bei Sammelaufträgen erfolgt sie zum Ende eines Monats.
(2) Bei größeren Übersetzungsvorhaben, die mehr als zwei Wochen der Bearbeitungskapazität binden, ist Bettina Mikhail berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, für die eine Rechnung erstellt wird, bzw. eine Rechnung für eine Abschlagszahlung auszustellen.
(3) Die Rechnungsstellung erfolgt mit einem Zahlungsziel von 14 Arbeitstagen nach Abnahme der Lieferung. Bei Nichtzahlung befindet sich der Auftraggeber in Verzug, wenn er nach Ablauf der 14 Tage auf eine Mahnung von Bettina Mikhail nicht leistet. Nach Ablauf des gesetzlichen Zahlungsziels von 30 Tagen befindet sich der Auftraggeber bei Nichtzahlung automatisch in Verzug, ohne dass es dazu einer besonderen Erinnerung oder einer Mahnung von Bettina Mikhail bedarf.
(4) Bettina Mikhail hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch darauf, dass der Auftraggeber ihr tatsächlich angefallene und abgestimmte Aufwendungen (z.B. Reisekosten) erstattet.
(5) Nachträgliche Bearbeitungen oder Ergänzungen werden gesondert berechnet.
10. Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Die erstellten Texte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Bettina Mikhail. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
(2) Bettina Mikhail hat das Recht, als Urheber/Autorin der Texte genannt zu werden. Sie ist berechtigt zu bestimmen, ob das Werk, z.B. im Impressum, mit einer Urheberbezeichnung zu versehen ist und welche Bezeichnung zu verwenden ist. Sobald der Auftraggeber gelieferte Werke bearbeitet oder verändert (siehe dazu „11. Nachträgliche Änderungen oder Bearbeitungen“), darf Bettina Mikhail nicht mehr als Urheberin/Autorin genannt werden.
(3) Der Auftraggeber ist im Rahmen des vereinbarten Zwecks berechtigt, die Texte zu nutzen und zu verwerten.
(4) Mit Bezahlung der Rechnung (Grundvergütung) wird, sofern nichts anderes vereinbart ist, dem Auftraggeber das einfache Nutzungsrecht am Werk eingeräumt. Nach dem vereinbarten Vertragszweck bestimmt es sich, auf welche räumlichen, zeitlichen und inhaltlichen Nutzungsarten es sich erstreckt. Für unbekannte Nutzungsarten werden keine Rechte eingeräumt.
(5) Das Verwertungsrecht (Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Wiedergabe), das dem Auftraggeber mit Bezahlung der Rechnung (Grundvergütung) eingeräumt wird, bestimmt sich ebenfalls nach dem vereinbarten Vertragszweck.
(6) Darüber hinausgehende Nutzungs- und/oder Verwertungsrechte bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von Bettina Mikhail und müssen gesondert vereinbart und vom Auftraggeber ggf. vergütet werden. Sollen insbesondere die gelieferten Texte später in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt werden, so können diese weiteren Nutzungsrechte in Rechnung gestellt werden. Der Preis für erweiterte Nutzungsrechte ermittelt sich nach einem Nutzungsfaktor entsprechend der Nutzungsart, -gebiet, -dauer und –umfang.
(7) Das Werk darf nur mit Einwilligung von Bettina Mikhail an Dritte für deren Nutzung weitergegeben werden. Deren Verwertungs- und Nutzungsrechte sind mit Bettina Mikhail gesondert zu vereinbaren und ggf. zu vergüten.
(8) Für im Werk zur Illustration verwendete Bilder der Lebenshilfe Bremen gilt:
- Der Auftraggeber darf die Texte mit den Bildern gemäß der vereinbarten Nutzungsrechte nutzen und gemäß (7) an Dritte weitergeben.
- Der Auftraggeber darf die Bilder nur für den Text benutzen, der für den Auftraggeber im Rahmen des Auftrags erstellt wurde.
- Der Auftraggeber muss die Bildquelle folgendermaßen angeben:
©Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.
- Der Auftraggeber darf die Bilder nicht ohne den von Bettina Mikhail erstellten Text und somit nicht für andere Texte verwenden.
- Der Auftraggeber darf die Bilder nicht an Dritte verkaufen.
(9) Für im Werk zur Illustration verwendete Bilder von Reinhild Kassing gelten die AGBs von Reinhild Kassing, die auf www.leichtesprachebilder.de einsehbar sind.
(10) Für im Werk zur Illustration verwendete Piktogramme von Martin Markwort gelten die AGBs von Martin Markwort.
(11) Für im Werk verwendete Fotos gelten die im Einzelfall vereinbarten bzw. vorgeschriebenen Nutzungs- bzw. Verwertungsrechte.
11. Nachträgliche Änderungen durch Dritte
(1) Das Werk, sein Titel und die Urheberbezeichnung darf ohne ausdrückliche Einwilligung von Bettina Mikhail nicht nachträglich durch Dritte verändert oder bearbeitet werden. Insbesondere darf ein geprüfter Text nicht verändert werden.
(2) Wenn gelieferte Texte nachträglich ohne Einwilligung von Bettina Mikhail durch Dritte bearbeitet und/oder geändert werden, haftet Bettina Mikhail nicht mehr. Nachträglich durch Dritte geänderte Texte in Leichter Sprache dürfen danach nicht mehr das oder die vergebene(n) Siegel tragen.
(3) Änderungen oder Bearbeitungen, die mit Einwilligung erfolgen, ziehen ggf. weitere Arbeitsschritte auf Seiten von Bettina Mikhail nach sich, die gesondert zu vergüten sind.
(4) Änderungen oder Bearbeitungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung von Bettina Mikhail veröffentlicht oder verwertet werden.
(5) Falls mit Einwilligung von Bettina Mikhail eine Änderung oder Bearbeitung erfolgt, müssen geprüfte Texte in Leichter Sprache nach der Änderung oder Bearbeitung durch Dritte erneut Bettina Mikhail vorgelegt werden - wobei zusätzlicher Arbeitsaufwand gesondert zu vergüten ist - , einer Prüfung durch eine Prüfgruppe unterzogen und diese zusätzliche Prüfung gesondert vergütet werden. Texte in Einfacher Sprache müssen nach der Änderung oder Bearbeitung durch Dritte ebenfalls erneut vorgelegt werden; zusätzlicher Arbeitsaufwand muss gesondert vergütet werden. Eine ggf. erforderliche (erneute) Zielgruppenüberprüfung, die gesondert zu vergüten ist, bleibt bei Texten in Einfacher Sprache vorbehalten.
12. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Braunschweig.
14. Schlussbestimmung
Bei Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen ist die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.
Braunschweig, im Juli 2016
AGB – Martin Markwort
Allgemeine Vertragsgrundlagen von Martin Markwort
1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1 Jeder dem Designer erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistenden gerichtet ist.
1.2 Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
1.3 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Designers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den Designer, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Designleistungen SDSt / AGD übliche Vergütung als vereinbart.
1.4 Der Designer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
1.5 Der Designer hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Designer zum Schadensersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadensersatz 100% der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Designleistungen SDSt / AGD üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis zu machen, bleibt unberührt.
1.6 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
2. Vergütung
2.1 Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrages für Design-Leistungen SDSt / AGD, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
2.2 Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe / oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.
2.3 Werden die Entwürfe später oder im größeren Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Designer berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
2.4 Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die der Designer für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
3. Fälligkeit der Vergütung
3.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er vom Designer hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten und 1/3 nach Ablieferung.
3.2 Bei Zahlungsverzug kann der Designer Verzugszinsen in Höhe von 4% über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.
4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
4.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach dem Zeitaufwand entsprechend dem Tarifverträge für Design-Leistungen SDSt / AGD gesondert berechnet.
4.2 Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Designer entsprechende Vollmacht zu erteilen.
4.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Designers abgeschlossen wurden, verpflichtet sich der Auftraggeber den Designer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
5.2 Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zu Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
5.3 Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
5.4 Der Designer ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat der Designer dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Zustimmung des Designers geändert werden.
6. Sonstiges
6.1 Vereinbarungen außerhalb dieser Rahmenbedingungen für Designaufträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
6.2 Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen von Markwort-Design.
7. Schlussbestimmungen
7.1 Erfüllungsort ist der Sitz des Designers.
7.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Vereinbarungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
7.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.