Ergänzungen im Behindertengleichstellungsgesetz / BBG / 2018

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) soll eine Benachteiligung von Menschen mit geistigen oder seelischen Behinderungen beseitigen und verhindern. Auch die Stärkung der Leichten Sprache wurde dort verankert und Bundesbehörden sollen vermehrt Informationen in Leichter Sprache bereitstellen.
Ab dem 1. 01.2018 wird die Regelung ergänzt. Wenn Menschen mit einer geistigen oder seelischen Behinderungen Bescheide , Allgemeinverfügungen, öffentlich-rechtliche Verträge und Vordrucke nicht verstehen, können sie sich diese in einfacher Form erläutern lassen oder in Leichter Sprache anfordern. Seitens der Bundesbehörden ist dies allerdings eine Soll-Vorschrift und mit einer Ermessensentscheidung verbunden. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Weitere Informationen finden Sie hier. Rechtsvorschriften als Sketchnote: § 11 BGG