Die Neuregelungen zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsgesetzes sind am 27.06.2016 in Kraft getreten. Die Bedeutung der Leichten Sprache wurde darin gestärkt: Bundesbehörden sollen künftig vermehrt Informationen in Leichter Sprache anbieten. Ab 2018 müssen sie Bescheide auch in Leichter Sprache erläutern. Die Regelungen zur Leichten Sprache finden entsprechende Anwendung im Sozialverwaltungsverfahren und bei der Ausführung von Sozialleistungen. Weitere Informationen finden Sie hier.